Gerichtsgutachten
Betriebswirtschaft rechtssicher aufbereitet
Wir haben langjährige Erfahrung in zivilrechtlichen und auch strafrechtlichen Verfahren gesammelt. Die Besonderheiten familienrechtlicher Verfahren kennen wir. Wir begutachten auch im Spruchstellenverfahren.
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Unsere Erfahrung und Praxis umfasst die Aufklärung der mit Insolvenzsachverhalten auftretenden Tatbestände:
- Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- In zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren ermitteln wir im Rahmen der Beweiserhebung den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichte Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffungsgründen, IDW S 11, und die darin berücksichtigte BGH-Rechtsprechung dient uns als Beurteilungsmaßstab.
- Prüfung von Schlussberichts- uns Schlussrechnungslegungen
- Ermittlung und Überprüfung der Berechnungsmasse
- betriebswirtschaftliche Bewertungen der durchgeführten Maßnahmen des Insolvenzverwalters
- Aufklärung und Ermittlung von unternehmensschädigenden Handlungen
- Bescheinigung gemäß § 270b InsO im sogenannten Schutzschirmverfahren
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Den von dem Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichte Standard zu den Anforderungen an Insolvenzpläne, IDW S 2, legen wir für die Beurteilung von Insolvenzplänen zugrunde. Die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in dem veröffentlichten Standard IDW S 6 niedergelegt.
Aufgrund unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung sind wir in der Lage, wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich und nachvollziehbar aufzuarbeiten und konkrete Fragen der Beweiserhebung in Form eines Gutachtens zu beantworten:
- Aufklärung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssachverhalten
- Haftung der Steuerberater
- Haftung der Kreditinstitute