Privatgutachten und Beratung
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
Unsere Kanzlei ist auch in der Krisensituation Ihr Partner. Mit einem umfassenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Spezialwissen suchen wir zusammen mit Ihnen nach Auswegen und Perspektiven.
Im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens prüfen wir die notwendigen Voraussetzungen und erteilen ggf. eine Bescheinigung gemäß § 270b InsO
Wir beurteilen einzelne Projekte oder auch die gesamte Unternehmenstätigkeit auf deren Wirtschaftlichkeit. Dabei unterziehen wir die zugrundeliegenden Planungsrechnungen einer Plausibilitätsanalyse und beziehen deren Sensitivität auf veränderte Planungsparameter ein.
Das Besteuerungsverfahren in der Insolvenz wird durch zahlreiche Besonderheiten bestimmt. Diese Besonderheiten betreffen die Umsatzsteuer verbunden mit dem Vorsteuerabzug als auch die Ertragsbesteuerung, insbesondere bei Personengesellschaften